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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Die Maklerfirma Immobilien Müller GmbH & Co. KG erhält für Nachweis und/oder Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %):
- bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3 % des Kaufpreises
- Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an die Firma Immobilien Müller GmbH & Co. KG zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an die Firma Immobilien Müller GmbH & Co. KG zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
- Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatzüberleitungsgesetzes, mindestens jedoch insgesamt 10 % zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
- Die Firma Immobilien Müller GmbH & Co. KG darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
- Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch die Firma Immobilien Müller GmbH & Co. KG erteilten Informationen – insbesondere des Nachweises – an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Firma Immobilien Müller GmbH & Co. KG gestattet. Andernfalls haftet er – unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs – im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.
- Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch der Firma Immobilien Müller GmbH & Co. KG.
- Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, die Firma Immobilien Müller GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich zu informieren.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma Immobilien Müller GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
- Schadensersatzansprüche gegen die Firma Immobilien Müller GmbH & Co. KG sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen und ähnlichem beruhen ausschließlich auf den der Firma Immobilien Müller GmbH & Co. KG vom Objektanbieter erteilen Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.
- Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigung des Maklervertrages bedarf der Schriftform.
- Der Gerichtsstand bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist ebenso wie der Erfüllungsort Trier.
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